Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der StadtPulse GmbH, Kärntner Straße 12, 1010 Wien (im Folgenden "StadtPulse") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Offline-Marketing, insbesondere Billboards, Broschüren, Transportwerbung und Branding-Materialien.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als StadtPulse ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Angebote von StadtPulse sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Der Vertrag kommt zustande, wenn StadtPulse den Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der von StadtPulse zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Angebot von StadtPulse.

Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. StadtPulse ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, StadtPulse alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien verfügt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen.

5. Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von StadtPulse erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern sie den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe ab, gilt die Leistung als abgenommen, sofern StadtPulse den Auftraggeber auf diese Folge bei Übergabe hingewiesen hat.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die von StadtPulse zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen von StadtPulse sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist StadtPulse berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

7. Gewährleistung

StadtPulse gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Bei Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich gerügt werden, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

8. Haftung

StadtPulse haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von StadtPulse, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet StadtPulse nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von StadtPulse, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9. Nutzungsrechte

StadtPulse räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

StadtPulse ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke zu Präsentationszwecken in ihrem Portfolio zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

10. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Mai 2025